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Dienstag, 21. April 2015

Tipps vom BGH für Vergewaltiger und Vergewaltigte!

Im Nachhinein versteht man, warum eine Frauenbewegung notwendig war, auch wenn manche Männer nun wie große Buben greinen.


Auf seinem Blog gibt RA Burhoff, RiOLG a.D., die Begründung des Bundesgerichtshofs wieder, mit welcher der dortige 2. Strafsenat ein Urteil des LG aufhob, das einen Mann wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Das Landgericht hatte in seiner Begründung festgestellt, dass der Angeklagte
darüber enttäuscht (war), dass sich die Zeugin M., mit der er eine sexuelle Beziehung unterhielt, einem anderen Mann zugewandt hatte. Er suchte deren Freundin Me. auf, die ihm gestattete, bei ihr zu übernachten. Der Angeklagte und die Geschädigte lagen im Bett und unterhielten sich, wobei die Geschädigte den Angeklagten zu trösten versuchte. Er begann damit, ihre Brüste und Oberschenkel zu berühren, was sie mit Hinweis darauf, dass er mit  ihrer Freundin “zusammen” sei, ablehnte. Der Angeklagte erklärte: “Ich hol mir eh das, was ich will. Du wirst schon sehen”. Außerdem erklärte er, die Geschädigte werde schon sehen, was passieren würde, wenn sie jemandem von seiner Annäherung erzählen würde. Dann “drehte sich der Angeklagte – der noch immer neben der Zeugin lag – auf diese und drang von oben mit seinem Glied vaginal in die Geschädigte ein.
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