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Dienstag, 14. April 2020

Was ist los in diesem Land? - Rechtsanwältin von Polizei misshandelt und in psychiatrischen Hochsicherheitstrakt verbracht (alles nur ein Beate-Bahner-Fake")

Liebe Leserin, lieber Leser, Beate Bahner hat in aller Öffentlichkeit das, was sie im Folgenden von sich gibt, selbst im Grunde als Fälschung und Lüge bezeichnet, als Ergebnis einer Sauftour - siehe den Post vom 16. April)

Tondokument Beate Bahners
https://soundcloud.com/user-948040119/ra-beate-bahner-verhaftet?fbclid=IwAR3RWF4GnxiOJ3qkMWYeju-I22u8t6jnxbcEOwNunrBDS0aRD_urOVLN0r4


Rechtswanwältin Beate Bahner rief zu einer Demonstration auf.

Nun wird ihr vorgeworfen, zu einer Straftat aufgerufen zu haben.

Das alles geschah auf dem Hintergrund ihres Eilantrages beim Bundesverfassungsgerichts, der bekanntlich abgelehnt wurde.

Es ist im Übrigen nicht so, dass ich Frau Bahner in Ihrem Ansinnen, grundsätzlich die Beschränkungen zu ignrorieren, zustimme, wiewohl ich glaube, dass mit den sogenannten Corona-Toten ein großer Schindluder getrieben wird; nicht von ungefähr stemmt sich das RKI gegen eine Obduktion der Toten und noch vor einigen Tagen hat der oberste Pathologe Hamburgs geäußert, dass keiner der sogenannten Corona-Toten in Hamburg ein wirklicher Corona-Toter war. Wie viele der mittlerweile dreitausend Toten in Deutschland wären ohnehin gestorben, ohne dass jemand außer den Angehörigen eine Notiz genommen hätte?! Und, ohne dass ich respektlos sein möchte, möchte ich dennoch fragen, ob nicht bei den vielen Toten in Pflegeheimen ein Schnupfen oder eine normale Grippe auch ohne Corona das Aus bedeutet hätte . . .
Schon jetzt werden die Menschen auf eine Weise geimpft, die ich, der durchaus die Gefahr des Virus sieht, ganz seltsam, ja bedenklich finde. Wer eine andere Meinung äußert, wird in Handschellen abgeführt und kommt in die Psychiatrie . . .

In Heidelberg24 ist zu lesen:

Gegen Corona-Verordnungen: Anwältin Bahner scheitert mit Eilantrag am Verfassungsgericht  

Rechtsanwältin Bahner hatte einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gestellt, mit dem Ziel, sämtliche Corona-Verordnungen auszusetzen. Das Gericht hatte den Eilantrag am Karfreitag (10. April) für unzulässig erklärt. Die Verfassungsrichter begründeten ihren Beschluss unter anderem damit, dass Bahner in ihrem Antrag nicht dargelegt habe, wie sie von den einzelnen Maßnahmen (etwa Kita- oder Schulschließungen, Maßnahmen für Ein- und Rückreisende oder die Regelungen für Erstaufnahmeeinrichtungen) negativ beeinflusst werde.





Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner hatte einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gestellt.
Als Reaktion auf den Beschluss des Verfassungsgericht hatte Bahner angekündigt, ihre Anwaltszulassung zurückgeben zu wollen. Dies begründete die Anwältin auf ihrer Homepage damit, dass es ihr nicht gelungen sei, „die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtendsten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.“ 

Eigentlich wollte Rechtsanwältin Beate Bahner wegen der Corona-Verordnung vor Gericht gehen – doch nun steht sie wohl selbst im Visier der Ermittler. Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim mitteilen, werde aktuell gegen eine Heidelberger Anwältin ermittelt. „Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln“, heißt es in der Meldung. Dadurch bestehe der Verdacht, dass sie öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen habe
Bahner hat ein 19-seitiges Schreiben darüber veröffentlicht, in dem sie den „Shutdown“ als verfassungswidrig einstuft. Es handele sich ihrer Meinung nach sogar um den größten Rechtsskandal, den die Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt habe. Gegen Ende ihres Schreibens ruft die Anwältin alle 83 Millionen Bundesbürger dazu auf, sich am Ostersamstag (11. April) zu einer Demonstration zu versammeln! Auch das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat sich in die Ermittlungen eingeschaltet. Die Polizei weißt zudem noch einmal darauf hin, dass während der Covid-19-Pandemie Versammlungen und Demonstrationen verboten sind. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Straftat.

PS Heidelberg24 weist darauf hin, dass noch nicht bestätigt sei, dass die oben zu hörende Stimme die von Beate Bahner sei (klingt allerdings recht authentisch . . .)


Link anlässlich der Pressemitteilung zur Normenkontrollklage des Bahner-Büros: hier

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